Antrag auf Freistellung/Beurlaubung vom Unterricht

Es gibt zwei Möglichkeiten eine Kostenübernahme für das Mittagessen in Schule bzw. Hort zu beantragen.

 

1. Bildungs- und Teilhabepake Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, Kinderzuschlag zum Kindergeld oder - Wohngeld beziehen, können die vollständige Übernahme der Mittagessenkosten im Rahmen der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes beantragen. Alle Informationen dazu finden sich im beigefügten Merkblatt Bildung und Teilhabe.

 

2. Härtefallerklärung Familien, deren Kinder keine Leistungen nach Bildungs- und Teilhabepaket beziehen und die dennoch die Kosten des Mittagessens nicht ohne weiteres aufbringen können, können auch eine Kostenübernahme beantragen. Dazu muss die Härtefallerklärung ausgefüllt werden. Als Begründung reicht, dass man sich als Familie (ggf. mit mehreren Kindern) finanziell nicht in der Lage sieht, die regulären Kosten des Mittagessens zu übernehmen. Es sind keine Einkommensnachweise erforderlich. Die Eltern können entscheiden, ob sie eine vollständige Kostenübernahme benötigen oder einen Eigenanteil von 1 Euro pro Tag leisten können. Die Erklärung kann entweder direkt im Schulsekretariat bei Frau Kleidermann abgegeben oder auch direkt an die Stadt geschickt werden, per Post oder E-Mail:

 

Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Bildung und Sport

Hegelallee 10

14469 Potsdam

schulessen@rathaus.potsdam.de

 

Bei Fragen steht dort auch Frau Freudenberg unter 0331/289 1865 telefonisch zur Verfügung.

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